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Muss man den Fragenkatalog 'Angaben zum Gesundheitszustand' immer wahrheitsgemäß ausfüllen?

Ja, unbedingt. Wer einen Krankenversicherungsvertrag unterschreibt, muss auch den Fragenkatalog 'Angaben zum Gesundheitszustand' ausfüllen. Zumeist werden hier Krankheiten, Gesundheitsstörungen und Beschwerden in den letzten fünf Jahren abgefragt. Versicherungsnehmer, die hierzu falsche Angaben machen, provozieren wegen schuldhafter Anzeigepflichtverletzung den Rücktritt des Versicherungsunternehmens vom Versicherungsvertrag. Im Krankheitsfall kann dies - z.B. bei einer stationären Behandlung - ruinöse Konsequenzen nach sich ziehen. Anders liegt der Fall, wenn nicht der Versicherungsnehmer, sondern der Versicherungsvertreter die Fragen zum Gesundheitszustand eigenmächtig oder nach Rücksprache mit der alten Krankenversicherung wahrheitswidrig ausfüllt und der Versicherungsnehmer den vollständig ausgefüllten Vertrag anschließend ohne Durchsicht einfach unterschreibt. Nach Ansicht des OLG Hamm hat der Versicherungsnehmer dann keine Kenntnis von den Fragen erhalten. Die Versicherung muss weiter zahlen und kann nicht vom Vertrag Abstand nehmen (Az.: 20 U 53/98)

Ratgeber Recht: medizinrecht          

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