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Muss ein Arzt bei einer zu erwartenden Behinderung eines Neugeborenen auf einen zulässigen Schwangerschaftsabrruch hinwirken?

Nein. Der Arzt muss bei seinem Aufklärungsgespräch über eine zu erwartende schwere Behinderung des noch nicht geborenen Kindes die richtigen Worte für die Schilderung der erkannten und noch zu befürchtenden Behinderungen finden; er darf weder verharmlosen noch unnötig beunruhigen. Die Aufklärung muss objektiv sein, muss aber auch in intellektueller und mentaler Hinsicht auf den Empfängerhorizont ausgerichtet sein. Dagegen ist es nicht Aufgabe des behandelnden Arztes, auf einen - rechtlich zulässigen - Schwangerschaftsabbruch hinzuwirken. Er hat die Schwangere und ggf. deren Ehepartner lediglich über seine Erkenntnisse zu informieren und ggf. auf bestehende Indikationsmöglichkeiten hinzuweisen. In dem Fall hatte eine Mutter ein behindertes Kind mit einer komplexen Hirnfehlbildung und einer Erblindung zur Welt gebracht. Das Kind starb 2 1/2 Jahre später an den Folgen der Schädigungen. Die Mutter hatte sich darüber beklagt, sie sei vor der Geburt nicht richtig aufgeklärt worden. Doch das Oberlandesgericht Nürnberg konnte das nicht feststellen (Az.: 5 U 4708/99)

Ratgeber Recht: medizinrecht          

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