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Was bedeutet die Beweislastumkehr im Arzthaftungsprozess?
Grundsätzlich muss der Patient zur Begründung seiner Schadensersatzansprüche beweisen, dass der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat. Diese Beweislastregel findet nach einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts jedoch dann keine Anwendung, wenn es ein Zahnarzt unterlässt, sich nach dem Einsatz von Implantaten durch eine Röntgenkontrolle über die Passgenauigkeit zu vergewissern. In dem Prozess stellte ein Sachverständiger fest, dass der Zahnarzt nach Beendigung der Behandlung Röntgenaufnahmen hätte fertigen müssen, um die Stabilität der Implantate zu dokumentieren. Durch das Unterlassen der Röntgenaufnahmen hatte er auch schuldhaft die Beweislage im Prozess verschlechtert. Wegen der Unaufklärbarkeit des Behandlungsgeschehens ging das Gericht daher davon aus, dass der Arzt die Implantate - wie vom Patienten behauptet - fehlerhaft eingefügt hat (Az.: 1 U 290/97).
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