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Nicht erkannte Hirnhautentzündung: Welche Untersuchungspflichten treffen den Kinderarzt?

Ein Kinderarzt muss bei jeder akuten fieberhaften oder schweren Erkrankung eines Kleinkindes überprüfen, ob die Ursache in einer Meningitis (Hirnhautentzündung) zu sehen ist. Unterlässt er dies, handelt er 'grob fehlerhaft'. Dementsprechend verurteilte das Oberlandesgericht Hamm einen Arzt zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 100.000 Euro und zum Ersatz aller Zukunftsschäden, weil er es bei zwei Arztbesuchen versäumt hatte, an einem knapp einjährigen Jungen trotz akuten Fiebers eine Untersuchung auf Meningitis vorzunehmen. Dem Kind wäre bei einer frühzeitigen Diagnose ein schwerer Gehirnschaden mit lebenslanger Pflegebedürftigkeit erspart geblieben (Az.: 3 U 3/97).

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