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Reicht eine Vorlesungswoche an einer ausländischen Uni aus, um die wissenschaftliche Qualifikation zu erlangen?
Patiententäuschung durch falschen Titel: Eine peruanische Universität hatte einem umstrittenen deutschen Krebstherapeuten einen Professorentitel verliehen. Dieser wurde in Deutschland nicht anerkannt. In der Presse ließ der Arzt veröffentlichen, dass ihm die Führung des Professorentitels nur wegen einer gesetzlichen Änderung der deutschen Berufsordnung untersagt sei. In Wahrheit wurde ihm die Führung des Titels verwehrt, weil die südamerikanische Universität, an der er nur eine Vorlesungswoche abgehalten hatte, nicht die erforderlichen Qualitätsmerkmale aufwies. Der Bundesgerichtshof sah in der falschen Darstellung des Arztes eine unzulässige Eigenwerbung. Nach Auffassung des Gerichts hatte der Mediziner in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, seine Behandlungsmethode sei wissenschaftlich eingeführt und anerkannt. Gerade Krebspatienten klammern sich an jede Hoffnung, so dass die Behauptung besonderer Sachkunde geeignet ist, einem wissenschaftlich angesehenen Arzt besonderes Vertrauen entgegenzubringen. Der Krebstherapeut nutzte aufgrund der unwahren Äußerungen die irrtümlichen Vorstellungen der Patienten über seine wissenschaftliche Qualifikation aus (Az.: I ZR 92/95).
Ratgeber Recht: medizinrecht