Behandlung
Arzthaftung
Krankenkasse
Bereich - Rubrik
Patientenrecht   Gesundheitsrecht   Arztrecht   Medizinrecht     bei Finanztip.de

Muss die Krankenkasse weiter zahlen, wenn ein Patient zum Pflegefall wird?

Bietet die ärztliche Behandlung im Krankenhaus keine weitere Erfolgsaussicht und wird ein gezielter Heilplan durch bloße Pflegeleistungen ersetzt, lehnen die Krankenkassen gerade bei älteren Menschen die weitere Kostenübernahme ab. Verbleibt der Patient nach entsprechender Aufklärung durch die Krankenkasse gleichwohl im Krankenhaus, so gibt er damit zu erkennen, dass er die Kosten hierfür übernehmen will. Darauf macht der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung aufmerksam (Aktenzeichen: VI ZR 173/99). Selbst dann, wenn der Patient oder sein Betreuer die Kostenübernahme ablehnt, gleichwohl aber in stationärer Behandlung verbleibt, muss er nach Ansicht der Karlsruher Richter für die Kosten aufkommen. Soziale Belange oder familiäre Umstände begründeten keinen Anspruch auf Krankenhausbehandlung. Dies gelte selbst dann, wenn der Patient sich durch Verweigerung der Nahrungsaufnahme der Verlegung aus dem Krankenhaus in ein Pflegeheim zu entziehen versuche.

Ratgeber Recht: medizinrecht          

Anwaltsuchservice bei Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps