Behandlungsfehler durch den Arzt
Ein Diagnosefehler ist eine fehlerbehaftete Beurteilung des Krankheitsbildes. Um einen Befundfehler zu vermeiden, ist der Arzt grundsätzlich verpflichtet, selbst den Befund zu erheben. Im medizinischen Alltag kommen Diagnosefehler häufig vor, denn die Symptome einer Krankheit sind immer eindeutig. Gerade als Privatpatient glaubt man manchmal, dass so manche Untersuchung vorrangig dem Ziel einer gefüllten Brieftasche des Arztes dient. Dies ist aber häufig nicht so. Beispiel: Um einen Diagnosefehler zu vermeiden, lässt der Arzt bei einem Patienten mit einer Sportverletzung am Fuß eine Röntgenuntersuchung vornehmen. Mit dieser Untersuchung kann der Arzt eine Fraktur erkennen oder definitv ausschließen.
Aufklärungsfehler Bei Anfängeroperationen und Eingriffen von unterdurchschnittlich qualifizierten Ärzte hat die Rechtsprechung eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten entwickelt. Hier müssen ggf. der Arzt und der Krankenhausträger nachweisen, dass eine ausreichende Versorgung durch qualifizierte Mediziner gewährleistet war. Arzt und Krankenhaus müssen in der Dokumentation den Nachweis erbringen, dass der behandelnde Arzt über ausreichende Qualifikation und Erfahrung verfügte bzw. dass sich die mangelnde Erfahrung nicht schadensursächlich ausgewirkt hat. Ein Einwand, dass zum Beispiel wegen Personalprobleme auch auf weniger qualifizierte Mitarbeiter zum Einsatz kamen, ist nicht stichhaltig.
Therapiefehler Grundsätzlich ist der Arzt gehalten, eine gesicherte Behandlungsmethode zu wählen. Gilt bei dem Krankheitsbild eine bestimmte Behandlungsmethode als Standard und "Überlegen", so kann die Wahl einer anderen Therapie einen Therapiefehler darstellen.
grober Behandlungsfehler
Je neuer, umstrittener und unerforschter die vom Arzt geplante Heilbehandlung ist, desto stärker ist seine Aufklärungspflicht. Im Rahmen seiner therapeutischen Aufklärungspflicht hat der Arzt den Patienten über die Therapiealternativen zu informieren. Der Patient kann dann die vom Arzt geplante Therapie akzeptieren oder ggf. einen anderen Arzt für die Therapiealternative aufsuchen.
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