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Diese Gefahr besteht jedoch auch dann, wenn der Kunde die Behandlung mit den frei auf dem Markt ohne ärztliche Verschreibung erhältlichen Zahnpflegemitteln selbst durchführt. Im Übrigen seien - so das Gericht - die Gesundheitsgefahren für diese rein kosmetische Behandlung als äußerst gering einzustufen.
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 06.09.2006
3-12 O 205/06
Pressemitteilung des LG Frankfurt/Main
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