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Nach Star-Operation erblindet

Eine Frau litt am grauen Star, einer schleichenden Trübung der Augenlinse. Da sie wieder besser sehen wollte, ließ sie sich operieren. Bei der so genannten Katarakt-Operation wird die untauglich gewordene natürliche Linse durch eine künstliche ersetzt. Sie dauert meist nur wenige Minuten und wird heutzutage sogar ambulant durchgeführt. Ein Routineeingriff - aber hier mit schlimmen Folgen: Die Frau erblindete nach der Operation. Vom Arzt forderte sie Schadenersatz wegen unzureichender Aufklärung.

Von medizinischen Sachverständigen beraten, kam das Oberlandesgericht Oldenburg zu dem Ergebnis, beim grauen Star müsse der Arzt auch über das extrem seltene Risiko einer vollständigen Erblindung infolge der Operation aufklären (5 U 116/98). Nur dann könne der Patient wirklich das ganze Ausmaß des Risikos abschätzen und entscheiden, ob er sich diesem Risiko aussetzen wolle.

Im vorliegenden Fall hatte die Patientin nachvollziehbar dargelegt, dass sie angesichts des Risikos zu erblinden, erst einmal in Ruhe darüber nachgedacht hätte, wann und von wem sie die Katarakt-Operation durchführen lasse. Dass sie sich auch bei vollständiger Aufklärung zu der Operation - zu der es freilich keine Alternative gibt - entschlossen hätte, konnte der Arzt im Rechtsstreit nicht beweisen. Da bei unzureichender Aufklärung die Einwilligung des Patienten in eine Operation nicht wirksam und der Eingriff infolgedessen rechtswidrig ist, muss der Augenarzt seiner Patientin Schadenersatz zahlen.

Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 8. Dezember 1998 - 5 U 116/98

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