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Bei der Kniepunktion infiziert: Arzt ist verpflichtet, beim Spritzenwechsel sterile Handschuhe zu tragen

Nach einer Kniepunktion wurde das Leiden der Patientin schlimmer statt besser: Sie hatte sich bei der Punktion mit einem bakteriellen Erreger (Staphylococcus aureus) infiziert. Vom Arzt verlangte sie Schadenersatz: Er habe bei der Punktion keine sterilen Handschuhe getragen - was gegen die Hygienebestimmungen verstoße - und so die Infektion verursacht.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte sich auf die Seite der Patientin (8 U 99/99). Komme es im Verlauf einer Kniepunktion zu einem Spritzenwechsel, müsse der Arzt sterile Handschuhe benützen. Das sei seit 1985 in den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Traumatologie vorgeschrieben. Die Handschuhe wegzulassen und die einschlägige Hygienevorschrift zu ignorieren, sei ein grobes Versäumnis: Jede Öffnung des Spritzensystems durch einen Nadelwechsel sei besonders riskant. Da der Arzt mit seinen Händen der 'Einstichstelle naturgemäß sehr nahe komme', bestehe dann eine erhöhte Gefahr der Infektion mit einem bakteriellen Erreger, der durch den Punktionskanal in das Innere des Gewebes vordringen könne.

Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. Juni 2000 - 8 U 99/99

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