Behandlung
Arzthaftung
Krankenkasse
Bereich - Rubrik
Patientenrecht   Gesundheitsrecht   Arztrecht   Medizinrecht     bei Finanztip.de

Gefährliche Operation: Aufklärung über Sterblichkeitsrate

Ein Patient sollte an der Bauchspeicheldrüse operiert werden. Die Stationsärztin klärte ihn am Tag vor dem Eingriff über verschiedene Operationsmethoden auf. Mit einer Zeichnung demonstrierte sie das in seinem Fall geplante Vorgehen und wies auf mögliche Komplikationen hin (wie Bauchfellentzündung, Verletzung der Leber), die in sehr seltenen Fällen auch zum Tode führen könnten. Der Mann starb nach der Operation. Die Ehefrau verklagte u.a. die Stationsärztin und warf ihr mangelnde Aufklärung vor.

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg fand dafür keine Anhaltspunkte (5 U 87/00). Vor einer Operation müsse der Patient gründlich informiert werden, also auch über die Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs. Wie der Aufklärungsbogen zeige, sei dies geschehen. Die Stationsärztin habe die Risiken der Operation keineswegs verharmlost, sondern auf die möglicherweise lebensbedrohlichen Komplikationen hingewiesen, stellte das OLG fest. Angesichts dieser Sachlage müsse sie keine genauen Prozentzahlen zur Sterblichkeitsrate angeben.

Der medizinische Sachverständige erklärte, die Sterblichkeitsrate liege bei dieser Operation bei etwa zehn Prozent. Da sich der Patient in einer verhältnismäßig guten körperlichen Verfassung befunden habe, hätte man das Risiko sogar noch geringer einschätzen können. Solche statistischen Werte besagten aber nicht viel: Gerade bei der Bauchspeicheldrüsenchirurgie seien die Risiken letztlich erst während der Operation zu beurteilen.


Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 29. Mai 2000 - 5 U 87/00 (bestätigt durch Beschluss des Bundesgerichtshofs - VI ZR 279/00)

  © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de
Finanztipps