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Später verlangte sie vom Zahnarzt wegen mehrerer Kunstfehler Schmerzensgeld: Die Krone sei "überdimensioniert" gewesen, sie hätte gekürzt und angepasst werden müssen. Statt dessen habe der Arzt, um Platz zu schaffen, die Unterkieferzähne geschliffen, die dadurch "extrem schmerz- und temperaturempfindlich" geworden seien und nun ihrerseits überkront werden müssten.
Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach der Frau 2.500 Euro Schmerzensgeld zu (5 U 160/98). Allerdings nicht wegen der angeblich zu lang geratenen Krone, die ein Sachverständiger für einwandfrei befand. Dem Zahnarzt sei aber vorzuwerfen, dass er die Zähne im Gegenbiss ohne zwingenden Grund eingeschliffen und so die Temperatur- und Schmerzempfindlichkeit verursacht habe.
Die Höhe der unteren Frontzähne solle grundsätzlich unangetastet bleiben und nur ausnahmsweise gekürzt werden. Das Argument, das der Zahnarzt während des Prozesses als Begründung für sein Vorgehen vorbrachte - es hätten "außergewöhnlich schwierige Platz- und Bissverhältnisse" vorgelegen -, ließ der Sachverständige nicht gelten.
Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 26. Januar 1999 - 5 U 160/98
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