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Kein Wunder, dass diese Nachricht dem Mann, der von anderen Ärzten bereits aufgegeben worden war, wie ein Geschenk des Himmels erschien: Er ließ sich in der Klinik medikamentös und mit Tiefenhyperthermie (Hyperthermie = künstliche Erhöhung der Körpertemperatur) behandeln. Es half aber alles nichts, der Patient starb kurz nach Abschluss der Therapie. Die Witwe weigerte sich, dafür Honorar zu zahlen.
Im Prozess vor dem Oberlandesgericht Hamm nahm der Arzt seine vollmundigen Versprechen weitgehend zurück (3 U 197/00). Er stelle den Patienten keine Heilung in Aussicht, versicherte er, das Ziel der Therapie sei es, ihr Leben zu verlängern und ihre Lebensqualität zu verbessern.
Kritisch merkten die Richter an, mit seinen Behandlungsmethoden sei allenfalls der Leidenszustand der Patienten zu stabilisieren, aber keine Rückbildung von Krebs zu erreichen. Schwerkranke Krebspatienten griffen nach jedem Strohhalm und nähmen nur noch wahr, was Heilung oder Besserung verspreche. Deshalb müsse der Arzt solche Patienten unmissverständlich über ihre wahre Lage aufklären und die therapeutischen Möglichkeiten realistisch schildern - das gelte um so mehr, wenn eine Therapie so enorm teuer sei wie diese.
Das Schreiben der Klinik an den Krebspatienten stelle das Gegenteil von Aufklärung dar. Denn man gaukle dem Kranken einen Behandlungserfolg als wahrscheinlich vor. Dass dies falsch sei, habe der Klinikchef während der Verhandlung zugestanden. Sein Krebsmittel ('Ukrain') sei in Deutschland nicht zugelassen, dessen Wirkungen wissenschaftlich umstritten. Hätte man den Patienten sachlich über die vagen Erfolgsaussichten informiert, hätte er sich vermutlich nicht in der Privatklinik behandeln lassen (zumal sich der keineswegs vermögende Mann für die Behandlung Geld habe leihen müssen). Wegen seiner 'scharlatanhaften' Werbung stehe dem Arzt kein Honorar zu.
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