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Verhängnisvolle Fehldiagnose

Zunächst sah alles noch recht harmlos aus. Ein Mann hatte Kopfschmerzen und suchte einen Arzt auf. Er fühle sich "grippig", klagte er. Der Arzt untersuchte ihn, dachte an alle möglichen Ursachen für Kopfschmerzen - an erhöhten Blutdruck, an einen Bandscheibenvorfall, an eine Virusinfektion - und diagnostizierte schließlich eine Bronchitis-Myalgie. Später stellte sich das als falsch heraus. Tatsächlich war es zu einer gefährlichen Hirnblutung gekommen. Der Patient verklagte den Arzt auf Schadenersatz, weil dieser nicht alle Diagnosemöglichkeiten ausgeschöpft habe.

Das Oberlandesgericht München kam zum Ergebnis, der Arzt habe weder schuldhaft eine falsche Diagnose gestellt, noch den Patienten in einer Weise falsch behandelt, die man ihm vorwerfen könnte (1 U 1962/98). Zwar habe der Sachverständige ausgeführt, es wäre - im Nachhinein betrachtet - schon wünschenswert gewesen, ein Computertomogramm erstellen zu lassen oder eine (allerdings komplikationsträchtige) Angiographie (d.h. eine röntgenologische Darstellung von Gefäßen nach Einspritzung eines Kontrastmittels). Da aber die erhobenen Befunde auf eine Virusgrippe hindeuteten, sei es (nach derzeitigem ärztlichem Standard) nicht naheliegend oder gar zwingend gewesen, die genannten zusätzlichen Untersuchungen anzuordnen, um andere Erkrankungen auszuschließen. Starke Kopfschmerzen träten häufig auf und zwar aus den verschiedensten Gründen, eine Hirnblutung sei dagegen sehr selten.

Urteil des Oberlandesgerichts München vom 23. September 1998 - 1 U 1962/98

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