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Vorsicht bei stationärer Psychotherapie
Bei seelischen Leiden sind manchmal lange ärztliche Therapien notwendig, um dem Patienten zu helfen. Bei einer stationären Psychotherapie kommen nicht selten sechsstellige Summen an Kosten zusammen. Private Krankenversicherer scheuen solche Risiken und begrenzen sie durch Leistungseinschränkungen. Bevor der Versicherungsnehmer eine stationäre Behandlung antritt, sollte er sich deshalb die Vertragsunterlagen genau ansehen, oder besser: eine verbindliche Auskunft der Krankenversicherung einholen. Sonst kann die Krankenhausrechnung zum finanziellen Ruin führen.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte über die Klage eines Patienten gegen seine Krankenversicherung zu entscheiden (2 U 171/01). Dabei ging es um die Frage, ob die Versicherung ihre Leistungspflicht für stationäre Psychotherapie auf 30 Tage im Jahr beschränken darf. Die Richter bejahten dies. Die entsprechende Klausel beschreibe klar den 'Umfang der Leistungspflicht' und führe dem Versicherungsnehmer deutlich vor Augen, in welchen Fällen und in welchem Umfang er Versicherungsschutz verlangen könne, und ab welcher Grenze er die Kosten der Behandlung selbst übernehmen müsse. Kein Versicherungsnehmer könne von seinem Versicherer erwarten, dass langwierige und kostenintensive psychotherapeutische Behandlungen unbegrenzt finanziert würden. Andernfalls müssten die Prämien für alle Versicherten erheblich höher ausfallen.
Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 26. September 2001 - 2 U 171/01