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Heilpraktiker keine "Naturärzte"

Die Bezeichnung "Naturärzte” im Vereinsnamen eines in Deutschland ansässigen Verbandes Freier Heilpraktiker ist irreführend im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), wenn der Verband nicht auch die berufsständischen Interessen von Ärzten wahrnimmt.

Der Umstand, dass satzungsgemäß auch Heilpraktiker aus der Schweiz Verbandsmitglieder werden können und dort in deutschsprachigen Kantonen Heilpraktiker üblicherweise als "Naturärzte” bezeichnet werden, führt allein nicht zur Zulässigkeit einer entsprechenden Bezeichnung im Vereinsnamen.

Urteil des OLG Köln vom 17.03.2006
6 U 160/05
Pressemitteilung des OLG Köln

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