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Das Patientenrecht im BGB

Patienten sollen - beginnend ab dem Jahr 2013 - mehr Rechte gegenüber Ärzten, Kliniken und Krankenkassen erhalten. Dabei sollen die Patientenrechte in einem neuen Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten ("Patientenrechtegesetz" oder kurz "Patientengesetz") gebündelt werden. Die Rechte der Patienten sind zwar auch heute im deutschen Recht enthalten aber in unterschiedlichen Gesetzen enthalten und zusätzlich wurden die gesetzlichen Regelungen durch Gerichtsurteile ausgeweitet. Die Bestimmungen sollen jetzt in das BGB unter dem Untertitel "Behandlungsvertrag" aufgenommen werden (Link zum Patientenrechtegesetz (Entwurf)).

Nach dem Patientenrechtegesetz müssen die Patienten über die Behandlung umfassend informiert werden. Dies gilt auch für die Kosten einer Behandlung, wenn die Krankenkasse die Kosten ausnahmsweise nicht übernimmt. Danach sollen auch alle wesentlichen Fakten von der Diagnose bis zur Therapie verständlich erklärt werden. Bei Streitigkeiten ist die Patientenakte das wichtigste Dokument. Es wird gesetzlich sichergestellt, dass Patienten in ihre Patientenakte Einsicht nehmen können. Beweiserleichterungen werden für Patienten klar geregelt und für jeden nachvollziehbar gemacht. Sie beruhen grundsätzlich auf der Enwicklung der Rechtsprechung zum Patientenrecht. So muss bei groben Behandlungsfehlern der Arzt beweisen, dass die Behandlung auch ohne den Fehler nicht erfolgreich gewesen wäre. Der vom Bundesministerium der Justiz und Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Gesetzentwurf enthält daher die folgenden Regelungskreise:

Behandlungsvertrag und Patientengesetz

Was viele Patienten bei ihrem Arztbesuch nicht wissen: Rein rechtlich gesehen treten sie in eine Geschäftsbeziehung zwischen Arzt und Patient ein. Diese Geschäftsbeziehung heißt Behandlungsvertrag. Bei dem Behandlungsvertrag handelt es sich um einen so genannten Dienstvertrag, bei dem eine Behandlung, nicht aber ein Behandlungserfolg zugesichert wird. [Mehr hierzu im Artikel Behandlungsvertrag].

Das geplante Patientengesetz soll die in verschiedenen Rechtsbereichen verstreuten Regelungen zusammenfassen und dabei die wesentliche Entwicklung der Rechtsprechung aufnehmen. Viele Patienten kennen ihre Rechte überhaupt nicht oder nur unvollständig. Hier soll die Zusammenfassung der Patientenrechte Hilfestellung geben. Für die Behandlung soll das Gesetz Transparenz, Klarheit und Verlässlichkeit bieten. Nach dem Gesetzentwurf sollen Krankenkassen und Pflegekassen verpflichtet werden, ihre Versicherten bei Schadenersatzansprüchen zu unterstützen. Beispiel: Falls erforderlich, Einholung von ärztlichen Gutachten und Übernahme der Kosten.

Eckpunkte im Patientenrechtegesetz

Das Bundesministerium für Gesundheit hebt u.a. die folgenden Eckpunkte hervor:

Patientenakte und Patientenbrief

Das Patientenrechtegesetz wertet die Patientenakte auf. Bei Streitigkeiten zwischen Patient und Arzt ist die Patientenakte das wichtigste Dokument. Bei unvollständiger Dokumentation wird im Streitfall zulasten der Ärzte davon ausgegangen, dass nicht dokumentierte Behandlungen auch nicht erfolgt sind. Das Patientengesetz regelt, was alles in die Patientenakte gehört. Patienten erhalten ein gesetzliches Recht auf Einsicht in die Patientenakte.

Nicht vorgesehen ist ein sogenannter Patientenbrief, der in verständlicher Sprache die Diagnose und Behandlung beschreibt. Gerade Patientenschützer fordern als Ergänzung zu den i.d.R. unverständlichen Arztbriefen einen verständlichen Patientenbrief. In vielen Fällen ist eine erste Einschätzung für den Patienten nur möglich, wenn der Arzt den Patienten in verständlicher Form schriftlich darlegt, welche ärztlichen Maßnahmen er durchgeführt hat. Ob doch noch ein Patientenbrief in das Gesetz einfließt, bleibt abzuwarten. Patientenschützer fordern auch eine Art "Opferfonds", der Leidtragende von besonders schweren Behandlungsfehlern finanziell soweit unterstützt, bis sie ihr Recht selber einklagen können.

Fazit: Das geplante Patientenrechtegesetz bringt den Patienten mehr Transparenz und mehr rechtliche Sicherheit. Die wichtigsten Grundsätze aus der Rechtsprechung werden zusammengefasst. So müssen Patienten über die Behandlung umfassend informiert werden. Vorgaben zum Inhalt der Patientenakte und das Recht auf Einsicht sorgen für mehr Transparenz. Die Beweiserleichterungen, die für Patienten von der Rechtsprechung entwickelt wurden, werden gesetzlich abgesichert und machen sie für jeden Patienten nachvollziehbar. So muss zum Beispiel bei groben Behandlungsfehlern der Arzt beweisen, dass die Behandlung auch ohne den Fehler schief gelaufen wäre. Eine generelle Beweislastumkehr, wie Patientenschützer sie fordern, ist in den Rechtsvorschriften aber nicht vorgesehen. Ungeklärt und umstritten ist noch die Regelung nach einem Entschädigungsfonds für Opfer von Ärztefehlern.

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