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Landwirt an Trichinose erkrankt

Ein vom Landkreis mit der Fleischbeschau beauftragter Tierarzt schlampte. 21 Schweine, die er eigentlich auf Trichinenbefall hätte untersuchen sollen, stempelte er frei, obwohl er sie nicht untersucht hatte. Diese Nachlässigkeit wurde einem Landwirt zum Verhängnis, denn die Tiere waren von Trichinen befallen. In einer Metzgerei kaufte der Landwirt verseuchtes Fleisch, aß davon und erkrankte in Folge dessen an Trichinose.

Das war 1982, kurz nachdem er den Hof seiner Eltern übernommen hatte. Seither leidet er unter dieser Infektionskrankheit - und kämpft einen schier endlosen juristischen Kampf um Schadenersatz. Weil er auf Grund einer Amtspflichtverletzung des Tierarztes erkrankt war, hatte er schließlich vom Landkreis - dem Dienstherrn des Tierarztes - Schmerzensgeld für die Krankheit bekommen. Darüber hinaus forderte der Landwirt Schadenersatz dafür, dass er wegen der Trichinose nur noch eingeschränkt erwerbsfähig war.

Nach 20 Jahren bekam er nun endlich - vom Oberlandesgericht Koblenz - 331.000 Euro Schadenersatz zugesprochen (1 U 538/91). Die schwere Erkrankung habe dazu geführt, dass der Landwirt seinen Hof nicht mehr in dem 'vorgesehenen und erforderlichen Umfang' habe bewirtschaften können, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Vor allem sei er nicht mehr in der Lage gewesen, wie eigentlich geplant, den Viehbestand zu erhöhen. Auf diese Weise seien ihm beträchtliche Einnahmen entgangen, die ihm der Landkreis ersetzen müsse.

Stichwort Trichinose:

Trichinen sind winzige Fadenwürmer, die durch den Genuss verseuchten Fleisches in Darm und Muskeln des Menschen gelangen. Sie lösen so die Trichinose aus, eine schwere (und ggf. tödlich verlaufende) Infektionskrankheit. Quelle des Übels ist meist verseuchtes Schweinefleisch; zur Verhütung dient normalerweise die Fleischbeschau amtlich bestellter Tierärzte.


Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 24. Juli 2002 - 1 U 538/91
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