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So hat das Oberlandesgericht Koblenz (OLG Koblenz 5 U 1508/07) ein Krankenhaus zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro an die Erben verurteilt, weil es einen lebensgefährlich erkrankten Patienten fälschlicherweise als einen Simulanten eingestuft hatte.
Im Urteilsfall war ein damals 73 Jahre alter Mann wegen einer Herzerkrankung ins Krankenhaus gekommen. Er klagte über Schmerzen im Bauch. Die Ärzte stellten die Beschwerden jedoch als "psychisches Problem" dar. Tatsächlich war bei dem Mann ein nicht bekanntes Magengeschwür durchgebrochen, was eine spätere Obduktion ergab. Nach Ansicht der Richter am OLG Koblenz, hätten sich die Ärzte zu leichtfertig über die Klagen des Patienten hinweggesetzt. Vor allem hätte ein Fachchirurg den Mann untersuchen müssen.
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