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Auch das Oberlandesgericht Koblenz hielt die Rechnung für überhöht. Lässt ein persönlich verpflichteter Chefarzt die Operation vertragswidrig von einem anderen Arzt durchführen, schuldet der Patient selbst dann keine Chefarztvergütung, wenn der Eingriff sachgemäß erfolgte. Dass die Patientin der Operation durch den angestellten Arzt nicht widersprochen hatte, war unerheblich.
Urteil des OLG Koblenz vom 21.02.2008
5 U 1309/07
OLGR Koblenz 2008, 412
NJW 2008, 1679
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