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Daher ist ein Arzt vor einer chirurgischen Operation (hier Brusterweiterung aus ästhetischen Gründen) nicht verpflichtet, ungefragt darüber aufzuklären, dass Wundheilungsstörungen bei Rauchern im statistischen Durchschnitt häufiger auftreten als bei Nichtrauchern. Kommt es diesbezüglich zu Komplikationen, kann die Patientin keinen Schadensersatz verlangen.
Beschluss des OLG Naumburg vom 08.07.2008
1 U 33/08
Pressemitteilung des OLG Naumburg
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