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Unwirksame Einwilligung in Operation

Eine wirksame Einwilligung eines Patienten liegt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dann nicht vor, wenn ihm die schriftliche Einwilligungserklärung erst auf dem Weg zum Operationssaal nach Verabreichen einer Beruhigungsspritze zur Unterschrift vorgelegt wurde, obwohl für die Erteilung der Einwilligung mehrere Tage Zeit gewesen wäre.

Urteil des BGH vom 17.02.1998

VI ZR 42/97

NJW Heft 16/98, Seite VI

ZAP EN-Nr. 274/98

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