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Ein Arzt muss seinen Patienten vor einer Operation auch über seltene Risiken (hier Risiko einer Erblindung nach einer Operation am grauen Star) hinweisen. Verstößt er gegen diese Aufklärungspflicht, so haftet er dem Patienten auch dann auf Schadensersatz, wenn er die Operation als solche fehlerfrei durchgeführt hat.
Urteil des OLG Oldenburg
5 U 116/98
Handelsblatt vom 22.03.1999
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