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Kostenübernahme bei Krankenkassenwechsel

Eine Patientin wechselte während einer länger andauernden Kieferprothesenbehandlung die Krankenkasse. Nach Abschluss der Behandlung verweigerte die Krankenkasse die Kostenübernahme mit der Begründung, der Behandlungsbedarf sei schon vor Beginn des Versichertenverhältnisses entstanden. Die Frau kürzte daraufhin ihrem Zahnarzt das Honorar in Höhe des nicht erstatteten Betrages.

Das Oberlandesgericht entschied, dass die Patientin zu einer Honorarkürzung nicht berechtigt war. Ein Arzt muss seinen Patienten nach einem Kassenwechsel nicht darüber aufklären, ob dessen neue - private - Krankenversicherung die Behandlungskosten übernimmt.

Urteil des OLG Düsseldorf
8 U 181/98
NJW Heft 37/1999, Seite LII

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