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Ohne Versichertenkarte keine Behandlung

Hat ein Patient bei einem Arztbesuch seine Versichertenkarte nicht dabei, darf der Arzt die Behandlung verweigern. Ausnahmen hierfür bestehen, so das Verwaltungsgericht Frankfurt, nur in dringenden Notfällen.

Urteil des VG Frankfurt vom 18.10.2005
21 BG 1565/05
Pressemitteilung des VG Frankfurt

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