Mietminderung: Baulärm muss auch in der Innenstadt nicht hingenommen werden

Wohnungsmieter können die Miete bei starkem Baulärm in der Nachbarschaft auch dann mindern, wenn die Wohnung im Innenstadtbereich mit zahlreichen Gewerbebetrieben liegt. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, war es in der unmittelbaren Nähe eines Miethauses zu monatelangen Belästigungen durch eine Großbaustelle gekommen, die sich teilweise bis in die Nacht hinein erstreckten. Eine Wohnungsmieterin konnte den ständigen Lärm schließlich nicht mehr ertragen und minderte die Miete um 12 Prozent. Das wollte die Vermieterin nicht gelten lassen. Sie bestand auf Zahlung der vollen Summe und argumentierte, in Innenstadtlagen mit Gewerbe sei eine Mietminderung wegen Bauarbeiten in der Umgebung nicht möglich, weil dort ohnehin immer mit solchen gerechnet werden müsse.

Das Landgericht Frankfurt am Main sah das allerdings anders (Urteil vom 6.3.2007, Az.: 2-17 S 113/06): Zwar werde in Großstädten viel gebaut. Bauarbeiten seien auch dort aber üblicherweise nur vorübergehender Natur, so die Richter. Außerdem fänden diese Maßnahmen in der Regel an unterschiedlichen Stellen und nicht nur in der Umgebung eines bestimmten Hauses statt. Die einzelnen Gebäude seien vielmehr auch in Innenstadtlagen normalerweise über Jahre hin frei von Großbaustellen.

Ergebe sich aufgrund von größeren Bauarbeiten in der Umgebung eine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs, so könne die Miete gemindert werden. Angesichts monatelanger, teilweise bis in die Nacht andauernder Belästigungen durch die Großbaustelle sei die Mietminderung um 12 Prozent im vorliegenden Fall auch angemessen gewesen, so die Richter.

Köln, den 18.07.2007  -   Anwalt-Suchservice

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