Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte der Eigentümer eines Mietshauses Modernisierungsmaßnahmen zur Einsparung von Energie durchgeführt: Auf der bisher ungedämmten und weiß verputzten Hausfassade wurde eine 100 mm starke Styrofoamwärmedämmung in Klebemörtel angebracht. Auf diesem Vollwärmeschutz wurden sodann Klinker-Riemchen verlegt.
Als der Mann seinen Mietern gegenüber eine Mieterhöhung von 87 Euro monatlich wegen Modernisierung aussprach, weigerten die sich, so viel mehr zu zahlen. Sie vertraten den Standpunkt, dass der Zuschlag zu hoch angesetzt sei und dass insbesondere Kosten für die Verklinkerung nicht auf die Mieter abgewälzt werden dürften. Eine solche Verkleidung könne nicht mehr als Modernisierungsmaßnahme angesehen werden, sondern es handle sich hierbei um eine Luxusausführung, meinten sie.
Das Amtsgericht Düsseldorf sah das anders und entschied, dass der Vermieter Anspruch auf Zahlung des vollen Modernisierungszuschlags habe (Urteil vom 19.10.2007, Az. 20 C 1848/06). Wenn im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen eine bislang nur verputzte Fassadenfläche verklinkert werde, so der Richter, dann könnten auch diese Kosten bei der Berechnung der auf die Mieter anteilig umzulegenden Modernisierungskosten mit angesetzt werden.
Denn es sei hierbei entscheidend zu berücksichtigen, dass der Instandhaltungsaufwand bei einer verputzten Fassade über die Jahre wesentlich höher sei als bei einer verklinkerten. Schließlich müsse der Putz regelmäßig gestrichen werden, die Klinker aber nicht. Die Mieter, so das Urteil, müssten daher auch für diese zahlen.
Köln, den 18.08.2008 - Anwalt-Suchservice
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