Einstürzender Kamin demoliert Auto: Mieter kann von der Hauseigentümerin Schadenersatz verlangen

Jeden Abend stellte ein Mieter sein Auto auf dem Parkplatz vor dem Haus ab, den ihm die Vermieterin auf ihrem Hausgrundstück zugeteilt hatte. Bei stürmischem Wind stürzte eines Nachts der Kamin in sich zusammen und dann vom Dach herunter auf das Auto. Der Schaden war beträchtlich, es ging um rund 7.000 Mark, die der Mieter von der Hauseigentümerin ersetzt haben wollte. Sie habe zu wenig getan, um das Gebäude zu erhalten, warf er ihr vor, sonst wäre es nie und nimmer zu diesem Vorfall gekommen. Die Vermieterin war sich dagegen keiner Schuld bewusst: So ein starker Sturm sei 'höhere Gewalt', dafür könne sie nichts. Den Kamin habe sie jedenfalls regelmäßig vom Schornsteinfegermeister X, einem zuverlässigen Fachkundigen, überprüfen lassen.

Das Amtsgericht Grevenbroich überzeugte sie mit diesen Argumenten nicht, die Hauseigentümerin wurde dazu verurteilt, den Schaden zu ersetzen (11 C 115/99). Wenn sich 'in Folge von Witterungseinwirkung Gebäudeteile loslösten', spreche dies dafür, dass ein Gebäude fehlerhaft gebaut oder mangelhaft unterhalten worden sei. Ein Wind mit Windstärke 11 bis 12 gehöre noch nicht zu den außergewöhnlichen Naturereignissen, mit denen niemand rechnen könne. Bauwerke müssten so sicher sein, dass sie allen 'witterungsmäßigen, atmosphärischen und tektonischen Einflüssen standhielten, die auch im Rheinland nach der Lebenserfahrung' aufträten.

Mit der Kontrolle den Schornsteinfeger zu beauftragen, genüge nicht: Der habe sich um die Brandverhütung und den Immissionsschutz zu kümmern, nicht um die Prüfung der Standsicherheit eines Kamins. Für Fragen der Statik sei er weder ausgebildet, noch zuständig. Damit müsse man einen Baubetrieb mit einschlägig ausgebildeten Sachkundigen, eventuell auch einen Dachdecker beauftragen.

Urteil des Amtsgerichts Grevenbroich vom 2. August 1999 - 11 C 115/99

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