Was ist, wenn die neue Mietrechtsreform in Kraft getreten ist. Was hat sich dadurch für mich geändert?

Die am 1. September 2001 in Kraft getretene Mietrechtsreform tritt den Defiziten des bislang geltenden Mietrechts entgegen und berücksichtigt sowohl die gewandelten Lebensverhältnisse einer modernen Gesellschaft sowie die veränderten Situationen am Wohnungsmarkt. Auch trägt die Reform den Belangen des Umweltschutzes durch Energieeinsparungen Rechnung. Durch die Reform sollte ein ausgewogener Interessensausgleich zwischen den Parteien geleistet werden. Es betrifft Sie daher sowohl als Mieter als auch als Vermieter. Ihnen wird nun z.B. mehr Raum für eine eigenverantwortliche Vertragsgestaltung gegeben. Sie können also bereits bei Vertragsabschluss Ihnen wichtige Punkte mit einfließen lassen.

Ratgeber Recht: mietrecht   21 05 2003        

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