Was ist, wenn ich sterbe und in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebe?

Früher stellte diese Konstellation ein Problem dar. Zwar hatte Ihr Partner de facto ebenso wie ein Ehepartner ein Interesse daran, in den Mietvertrag einzusteigen - gesetzlich geregelt war dies bis zur Mietrechtsreform im Jahr 2001 allerdings nicht. Durch diese wurde dann das bereits für Ehegatten bestehende Eintritts- und Fortsetzungsrecht im Todesfall des Mieters erweitert. Es gilt nunmehr auch für eingetragene Lebenspartner und solche Personen, die mit Ihnen zusammen in einem auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt leben. Gemeint sind damit alle möglichen Formen der Haushaltsgemeinschaft. Diese muss allerdings über eine bloße Wirtschafts- und Wohngemeinschaft hinausgehen. Eine solche höhergehende Form der Haushaltsgemeinschaft ist insbesondere dann anzunehmen, wenn Sie mit der Person, mit der Sie zusammen leben, dauerhaft besonders eng verbunden sind. Daher können unter diesen Begriff auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften fallen - oder aber andere, wie z.B. die Lebensgemeinschaft zweier alter Menschen, die dauerhaft für einander einstehen möchten.

Ratgeber Recht: mietrecht   06 06 2003        

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