Was ist, wenn mein Vermieter mit mir lediglich mündliche einen Mietvertrag abschließen möchte. Geht das?
Redaktioneller Hinweis: Schönheitsreparaturen - aktuelle Rechtsprechung
Grundsätzlich ist das möglich. Sie müssen sich nur über die wichtigen Vertragsbestandteile einig sein. Also wer der Vermieter und wer der Mieter ist, welche Wohnung genau und zu welchem Preis vermietet werden soll und ab wann das Mietverhältnis beginnt. Der Vorteil eines solchen mündlich geschlossenen Mietvertrages liegt darin, dass das Bürgerliche Gesetzbuch gilt. Das heißt, sie müssen z.B. weder Schönheitsreparaturen noch Nebenkosten zahlen. Es sei denn natürlich, sie haben auch davon abweichende Regelungen getroffen. Der deutliche Nachteil liegt aber gerade in der Mündlichkeit. Mit der Zeit kann nämlich darüber Streit entstehen, was alles genau vereinbart wurde. Sie können dann die einzelnen Abreden nicht mehr nachweisen. Aus diesem Grund sollten Sie von einem mündlichen Vertrag Abstand nehmen und lieber alles schriftlich fixieren.
Ratgeber Recht: mietrecht 22 08 2002