Was ist, wenn ich ausziehen möchte. Wieviel bekomme ich dann von meiner Mietkaution zurück?

Wenn das Mietverhältnis beendet ist, muss Ihr Vermieter Ihnen die von Ihnen geleistete Mietkaution zurückzahlen. Dies ist aber nicht alles. Sie haben zudem noch einen Anspruch auf die während der Mietzeit angelaufenen Zinsen. Ihren Vermieter trifft nämlich die Pflicht - zumindest bei der Vermietung von Wohnraum - die Kautionszahlung auf einem gesonderten Konto bei einer öffentlichen Sparkasso oder bei einer Bank zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Einzige Ausnahme, bei der eine Verzinsungspflicht nicht besteht, ist bei der Vermietung von Studenten- und Jugendwohnheimen. Sollte der Vermieter hingegen noch Forderungen gegen Sie haben, z.B. weil Sie Fenster oder Teppichböden zerstört haben, so muss er Ihnen zunächst eine Endabrechung mit dem von Ihm geforderten Betrag vorlegen. Dieser wird dann von der geleisteten Mietkaution abgezogen. Für die Erstellung der Abrechnung steht Ihrem Vermieter ein gewisser Zeitraum zur Verfügung, um alle Schäden feststellen zu können. Diese Frist ist allerdings nicht statisch, sondern richtet sich nach dem Einzelfall. So z.B. danach, ob die Wohnung besonders groß, verwinkelt, viele unereichbare Stellen hat oder ähnliches.

Ratgeber Recht: mietrecht   04 11 2002        

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