Ein besonderer Grund für die Stellung eines Nachmieters liegt dann vor, wenn Ihnen nicht mehr zugemutet werden kann, weiter in dieser Wohnung zu wohnen. Dies ist der Fall wenn Sie berufsbedingt umziehen müssen, Sie alters- oder krankheitsbedingt in ein Alten- oder Pflegeheim wechseln müssen oder wenn aufgrund einer Heirat oder eines bevorstehenden Nachwuchses die alte Wohnung zu klein wird. Kein besonderer Grund liegt vor, wenn Sie eine billigere Wohnung irgedwo gefunden haben oder wenn Sie sich eine Eigentümerwohnung oder ein Haus gekauft haben und dort einziehen möchten. Bedenken Sie bitte, dass der Vermieter nicht jeden Nachmieter akzeptieren muss.
| Verwandt: Ratgeber zur Nachmieterstellung |
Ratgeber Recht: mietrecht 31 10 2002
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