Was ist, wenn ich einen Zeitmietvertrag habe und währenddessen in eine andere Wohnung ziehen möchte?

In diesem Fall können Sie versuchen einen Nachmieter zu stellen. Dies allerdings nur in dem seltenen Fall, dass Sie in Ihrem Mietvertrag eine entsprechende Nachmieterklausel haben. In der Regel wird dies nicht gegeben sein. Dann können Sie nur frühzeitig aus der Wohnung ausziehen, wenn Sie einen Nachmieter haben und zudem einen besonderen Grund für Ihren Auszug nachweisen können. Schließlich haben Sie einen laufenden Vertrag mit dem Vermieter.

Ein besonderer Grund für die Stellung eines Nachmieters liegt dann vor, wenn Ihnen nicht mehr zugemutet werden kann, weiter in dieser Wohnung zu wohnen. Dies ist der Fall wenn Sie berufsbedingt umziehen müssen, Sie alters- oder krankheitsbedingt in ein Alten- oder Pflegeheim wechseln müssen oder wenn aufgrund einer Heirat oder eines bevorstehenden Nachwuchses die alte Wohnung zu klein wird. Kein besonderer Grund liegt vor, wenn Sie eine billigere Wohnung irgedwo gefunden haben oder wenn Sie sich eine Eigentümerwohnung oder ein Haus gekauft haben und dort einziehen möchten. Bedenken Sie bitte, dass der Vermieter nicht jeden Nachmieter akzeptieren muss.

Verwandt: Ratgeber zur Nachmieterstellung

Ratgeber Recht: mietrecht   31 10 2002        

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