Was ist, wenn durch die Reform auf die jeweilige Bedürftigkeit abgestellt wird. Inwieweit betrifft das behinderte Mieter?

Die Mietrechtsreform wollte insbesondere die behinderten Mieter fördern. Mit einer gesetzlichen Regelung zur Barrierefreiheit können diese oder ihre Angehörigen im Bedarfsfall die Wohnung so umbauen, dass diese behindertengerecht genutzt werden kann. Zum Ausgleich hat der Vermieter dann die Möglichkeit, eine zusätzliche Sicherheit für die voraussichtlichen Kosten des Rückbaus zu verlangen.

Ratgeber Recht: mietrecht   23 05 2003        

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