Bausparen in Mietwohnung
Kann auch ein Mieter in seiner Mietwohnung einen Bausparvertrag für "wohnwirtschaftliche Zwecke" einsetzen? Anwort: Es kommt darauf an. Unter der wohnwirtschaftlichen Verwendung eines Bauspardarlehens gilt die Verwendung für bestimmte Zwecke wie Hausbau und Wohnungskauf. Dazu zählen aber auch bestimmte Renovierungsmaßnahmen in der Mietwohnung.
Somit können auch Mieter einen Bausparvertrag begünstigt verwenden. Beispiele: Austausch der Heizung, Renovierung von Bad oder Küche, sofern die Küche als wesentlicher Bestandteil der Wohnung fest mit dieser verbunden ist. Die folgende Auflistung ist einem Angebot einer Bausparkasse entnommen worden:
- Einbau von Fenstern mit Isolierverglasung
- Einbau oder Verbesserung einer (Etagen-)Heizung
- Einbau eines offenen Kamins oder eines Kachelofens
- Wärme- und Lärmschutzmaßnahmen
- Einbau von Bad, Dusche, WC-Anlage
- Verlegung von Elektro-, Gas- und Sanitärleitungen
- Verbesserung des Wohnungsgrundrisses
- Einbau von Diebstahlsicherungen
Belegvorlage beachten
Bausparkassen müssen über die wohnwirtschaftliche Verwendung der ausgezahlten Bausparsummen Rechenschaft ablegen. Das bedeutet, sie benötigen einen Nachweis über die Verwendung. Wird zum Beispiel ein bestehendes Hausbaudarlehen abgelöst, so wird hierfür die Bankbestätigung oder das Fälligkeitsschreiben beigefügt.
Etwas komplizierter ist die Erbringung des Nachweises bei Renovierungsarbeiten. Die Rechnung(en) der Handwerker sollte(n) entsprechend spezifiert und nicht nur allgemein gehalten sein. "Ausführung wie besprochen zum Pauschlapreis von ..." ist vermutlich zu allgemein. Denn die Bausparkasse hat die wohnwirtschaftliche Verwendung zu prüfen.