Blumenkästen und Blumenkübel auf Balkon

Mietern ist es grundsätzlich gestattet, Blumenkübel auf dem Balkon aufzustellen oder Blumenkästen oder Blumentöpfe (auch außen) zu befestigen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kästen ordnungsgemäß angebracht sind und auch bei starkem Wind nicht herabfallen und andere gefährden können. Dabei müssen Vermieter und Mieter als Checkliste beachten:


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