Vertragswidrige Nutzung?

Ist eine Lagerhalle zum Betrieb einer Kfz-Instandsetzung vermietet, sind hierdurch verursachte Verschmutzungen und mechanische Beschädigungen des vorhandenen PVC-Bodenbelages Folgen des vertragsgemäßen Gebrauchs, so dass der Mieter dem Vermieter bei fehlender Vereinbarung nicht gemäß § 280 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz haftet.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2008, Aktenzeichen I-10 U 8/08

Entscheidend ist immer, zu welchem Vertragszweck die gewerblichen Räume vermietet werden. Der Vertragszweck bestimmt, ob der Mieter mit der Nutzung noch vertragsgemäßen oder aber vertragswidrigen Gebrauch macht. In Ansehung der vereinbarten Nutzungsmöglichkeit ist es durchaus nachvollziehbar, dass der Betrieb einer Lagerhalle zur Kfz-Instandsetzung gewisse Beschädigungen/Verschmutzungen als vertragsgemäß erscheinen lässt.


Autor: Babo von Rohr    02.12.2008
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