Miete und Umsatzsteuer

Vereinbart der Vermieter eine Gewerberaummiete inklusive Mehrwertsteuer, ohne in der Lage zu sein, eine vorsteuerabzugsfähige Rechnung zu erstellen, ist er dem Mieter zum Schadensersatz verpflichtet. So entschied das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 03.09.2003 (Aktenzeichen 30 U 80/03). Ein entsprechender Anspruch des Mieters kann sich aus so genannter positiver Vertragsverletzung des Mietvertrages ergeben, wenn der Vermieter es pflichtwidrig unterlassen hat, dem Mieter die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug zu verschaffen. Grundsätzlich ist Mietzins umsatzsteuerfrei, der Vermieter kann allerdings auf die Befreiung verzichten durch entsprechende Option. Ist er hierzu allerdings nicht in der Lage, so kann er die Miete nicht mit Mehrwertsteuer ausweisen, der Mieter, der seinerseits vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann mangels Vorlage einer entsprechenden Rechnung die Steuer nicht abziehen und erleidet in Höhe von 16 % sodann einen Schaden. Es ist sachgerecht, diesen sodann auf den Vermieter zu verlagern.



Autor: Babo von Rohr
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