Ersatz des Mietausfallschadens
Der Anspruch auf Ersatz des Mietausfallschadens bei verspäteter Rückgabe der Räume durch den Mieter setzt die Darlegung des Vermieters voraus, daß ein bestimmter Mietinteressent bereit gewesen wäre, die Räume zu einem früheren Zeitpunkt anzumieten.
05.01.2003 Autor: Johannes Steger