Unzureichende Raumtemperaturen

Werden gewerbliche Räumlichkeiten vermietet zum Betrieb einer Kaffee- und Bierbar, so begründet es einen Mangel der Mieträume, wenn in den Wintermonaten Temperaturen unter 20 Grad erreicht werden. In diesem Fall kann eine Mietzinsminderung von 25 % des Bruttomietzinzes gerechtfertigt sein. Hiervon ist selbst dann auszugehen, wenn die dreiteilige Falttür geöffnet ist, sofern die Tür nach ihrer Konstruktion für eine ständige Öffnung nach einer Einkaufsstraße vorgesehen ist.

11.11.2002 Autor: Babo von Rohr

Breiholdt & Breiholdt  bei  Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps