Forderungen nach Kautionsabrechnung
Rechnet der Vermieter ein Mietverhältnis unter Berücksichtigung der Mietsicherheit ab und zahlt er das Abrechnungsguthaben an den Mieter aus, so können damit nicht berücksichtigte Forderungen des Vermieters erlassen worden sein.
14.09.2002 Autor: Hans-Christian Schwarzmeier