Müllagerung auf Mietgrundstück
Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter einer Gewerbefläche einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung von Müll, der durch Dritte unbefugt auf dem Grundstück abgelagert wurde, nur dann, wenn er diesen Mangel rechtzeitig angezeigt hat.
26.01.2003 Autor: Babo von Rohr