Fälligkeit von Schönheitsreparaturen

Die in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Klausel, nach der Schönheitsreparaturen "in der Regel in Küchen, Bädern und Toiletten spätestens nach 3 Jahren, in Wohnräumen, Schlafräumen, Dielen ... spätestens nach 5 Jahren und in den sonstigen Räumlichkeiten ... spätestens nach 7 Jahren" durchzuführen sind, ist rechtlich nicht zu beanstanden, sie enthält insbesondere keine unangemessene Benachteiligung des Mieters. Hierauf weist der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 13.7.2005 (Aktenzeichen VIII ZR 351/04) hin.

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit verschiedenen Klauseln zu den so genannten Schönheitsreparaturen bei Wohnraum beschäftigt. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Vermieter den Mieter formularvertraglich nicht verpflichten kann, bei Ende des Mietverhältnisses in jedem Fall unabhängig vom Zustand der Räume Renovierungsarbeiten auszuführen. Die so genannte Endrenovierungsklausel ist unwirksam. Sie hat im Übrigen zur Folge, dass neben der unwirksamen Endrenovierung (so genannter Summierungseffekt) auch die Verpflichtung des Mieters zur Ausführung laufender Schönheitsreparaturen entfällt.

Weiter hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst, ob starre Renovierungsfristen vereinbart werden können. Von starren Renovierungsfristen ist die Rede, wenn der Mieter unabhängig vom Zustand der Räume innerhalb bestimmter Zeiträume einzelne Räumlichkeiten renovieren muss. Es heißt dann zum Beispiel, dass spätestens nach 5 Jahren die Wohnräume zu renovieren sind. Derartige starre Fristen hat der Bundesgerichtshof ebenfalls für unwirksam erklärt, allerdings auch darauf hingewiesen, dass Fristen in den Vertrag aufgenommen werden können als so genannte Regelfristen. Es ist nicht zu beanstanden, dass innerhalb der vorgegebenen Zeiträume aufgrund von Erfahrungswerten Renovierungsarbeiten regelmäßig fällig werden, was allerdings sodann im Einzelfall zu prüfen ist.

25.11.2005 - Autor: Hans-Christian Schwarzmeier
Breiholdt & Breiholdt  bei  Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps