Öffentliche Abgaben als Betriebskosten

Ist in einem Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter die „Gemeindeabgaben“ zu tragen hat, so werden hierdurch alle laufenden Abgaben erfasst, die in die Ertragshoheit der Gemeinde fallen, also an die Gemeinde zu leisten sind. Hierauf weist das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 26.04.2005 (Aktenzeichen 7 U 48/04) hin.

Betriebskosten muss der Mieter nur dann tragen, wenn eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag enthalten ist. In älteren Mietverträgen ist zumeist Bezug genommen auf die Betriebskostenverordnung, heute wird die Auflistung der Betriebskosten aus der Betriebskostenverordnung zumeist dem Mietvertrag beigefügt. Es sind dort die einzelnen Nebenkostenarten genannt, z.B. Wasser, Grundsteuer, Müll, um nur einige Beispiele zu nennen.

Losgelöst hiervon kann der Vermieter bei Gewerberaum auch darüber hinausgehende Betriebskosten umlegen, er muss diese sodann allerdings genau bezeichnen. Soweit der Begriff der benannten Betriebskosten nicht eindeutig ist, muss er ggf. ausgelegt werden. Ist der Begriff „Gemeindeabgaben“ in den Vertrag aufgenommen, so umfasst dieses neben Entwässerung und Straßenreinigungsgebühren für den Mietgegenstand auch z.B. die Grundsteuer.

Abgaben sind einmalig oder laufende Geldleistungen an ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen umfassend als Oberbegriff Steuern, Gebühren und Beiträge. Durch den Begriff der Abgabe haben die Mietvertragesparteien hinreichend deutlich und bestimmt genug vereinbart, dass es um Leistungen geht, die im Zusammenhang mit dem Mietobjekt und daran anknüpfend von dem Vermieter/Grundstückseigentümer an das öffentlich-rechtliche Gemeinwesen zu entrichten sind.

Durch die Bezeichnung des Gemeinwesens werden diese Leistungen auf diejenigen beschränkt, die an die konkret genannte Körperschaft des öffentlichen Rechts zu entrichten sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die an die Gemeinde zu leistende Abgabe ihre rechtliche Grundlage in der Abgabenhoheit der Gemeinde findet oder aber durch Bundes- oder Landesgesetz geschaffen und ausgestaltet worden ist.

25.11.2005 - Autor: Hans-christian Schwarzmeier
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