Kündigung wegen Eigenbedarfs
Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs den Mietvertrag über die Wohnung im Mehrfamilienhaus, besteht die Anbietungspflicht zu einer freiwerdenden Wohnung im Anwesen auch dann, wenn dem Vermieter die freiwerdende Wohnung als nicht vergleichbar mit der gekündigten Wohnung erscheint. Dieses gilt auch dann, wenn die freigewordene Wohnung kleiner ist bei der Wohnfläche als die herausverlangte Wohnung. Die vollständige Vergleichbarkeit der gekündigten und der freigewordenen Wohnung sind nicht Voraussetzung für das Entstehen der Anbietungspflicht. Im Interesse des Mieters ist vielmehr davon auszugehen, dass diesem, wenn möglich, sein Lebensmittelpunkt, zumindest die vertraute Umgebung erhalten werden soll.
Amtsgericht Mainz, Urteil vom 20.10.2006, Aktenzeichen 87 C 288/05
Autor: Babo von Rohr Datum:
23.02.2007