Betriebskosten bei Mischnutzung
Die Kosten für die Müllentsorgung können in einem gemischt genutzten Gebäude, welches aus Wohnungen, Läden und Büros besteht, nach der Gesamtmietfläche umgelegt werden, wenn der Papiermüll kostenlos entsorgt wird. Übersteigen die Hausmeisterkosten die üblichen Kosten erheblich, so können diese nur mit dem durchschnittlichen Satz auf die Mieter umgelegt werden.
03.08.2002 Autor: Johannes Steger