Haltung von Kampfhunden
Die Haltung eines Hundes in einer Mietwohnung eines Mehrfamilienwohnhauses ist vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung auch bei Nichtexistenz einer mietvertraglichen Bestimmung über ein Tierhaltungsverbot nicht umfaßt und bedarf deshalb auch in diesem Fall zu ihrer Rechtmäßigkeit der Erlaubnis des Vermieters (vertragsimmanenter Erlaubnisvorbehalt).
06.05.2002 Autor: Hans-Christian Schwarzmeier