Lindgrüne Renovierungsfarbe
Redaktioneller Hinweis: Schönheitsreparaturen - aktuelle Rechtsprechung
Eine Bordüre sowie ein lindgrüner Anstrich sind keine ordnungsgemäße Renovierung der Wohnung. Gibt der Mieter die Wohnung in diesem Zustand zurück, so kann der Vermieter eine Neuausführung der Schönheitsreparaturen gegenüber dem Mieter geltend machen.
12.03.2002 Autor: Hans-Christian Schwarzmeier