Individuelle Renovierungsvereinbarung
Redaktioneller Hinweis: Schönheitsreparaturen - aktuelle Rechtsprechung
Wird durch Individualvereinbarung der Mietvertragsparteien im Hinblick auf ein nur befristetes Mietverhältnis der Mieter nur zur Ausführung der Anfangsrenovierung der Wohnung verpflichtet bei Berechtigung, das Objekt bei Auszug nur besenrein zu übergeben, so ist der Mieter nicht zu weitgehenden Schönheitsreparaturen dann verpflichtet, wenn das befristete Mietverhältnis nicht endet, sondern unbefristet fortläuft.
12.03.2002 Autor: Babo von Rohr