Neuer Vermieter
Verschenkt der vermietende Grundstückseigentümer während des laufenden Mietverhältnisses einen Miteigentumsanteil an seine Ehefrau, so wird diese mit dem Eigentumserwerb und der Eintragung im Grundbuch Mitvermieter der Wohnung. Hierauf weist das Landgericht Marburg in einem Urteil vom 25.07.2001 (Az.: 5 S 233/00) hin. Während eines laufenden Mietverhältnisses können sich Veränderungen sowohl bei der Person des Vermieters wie auch des Mieters ergeben. Wird z. B. ein Hausgrundstück verkauft während des laufenden Mietverhältnisses, so wird der Käufer mit Eigentumseintragung im Grundbuch neuer Vermieter, nichts anderes kann gelten, wenn ein Teil des Grundstückes veräußert,
d. h. verkauft oder verschenkt wird. Eine entsprechende gesetzliche Regelung gibt es nicht auf Mieterseite, hier kann der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters ausgetauscht werden. Besonderheiten gelten dann, wenn der Mieter stirbt. Hier tritt grundsätzlich Rechtsnachfolge durch Ehegatten oder Angehörige und/oder Erben ein, allerdings mit der Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages.
15.10.2001 Autor: Johannes Steger